Legate - VermächTnis - Herzensangelegenheit

Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus etwas gutes Tun und dabei ihre treuen Lebensbegleiter, die Tiere, besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben!

Auch würden viele ältere Menschen noch gerne einen Hund halten, haben aber bedenken wie es mit ihrem Liebling weitergeht, wenn Ihnen etwas zustösst oder Sie aus Krankheitsgründen sich nicht mehr kümmern könnten.

Möchten Sie ein sinnstiftendes Zeichen setzen und über Ihr Leben hinaus für Ihren Hund etwas Gutes tun?
Mit einem Legat zum Beispiel an die CE Hundesport, Cathrin Eckert ist dies möglich. Sie unterstützen damit die künftige Pflege- und Betreuung Ihres Lieblings. Cathrin Eckert und Ihr Team ermöglichen dies. Sie als schenkende Person halten in Ihrem Testament fest, wie das Legat zu verwenden ist. Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten es gäbe Sie hierbei zu unterstützen und das Versprechen für Ihren Liebling in einer entsprechenden Situation zu sorgen oder in Ihrem Sinne einen entsprechenden Platz mit lieben Menschen zu suchen.

Es besteht die Möglichkeit für sein geliebtes Tier nach dem eigenen Tode zu sorgen. So kann man dem Erben, einer Person oder einer Einrichtung des Vertrauens, wie zum Beispiel uns die Auflage erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage kann genau geregelt sein, wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm werden soll.

Menschen die keine Verwandten haben und deren Erbe, wenn keine Regelung getroffen wurde, nach der gesetzlichen Regelung vollständig und anonym der Staatskasse zufliessen würde. Ein Testament sollte man insbesondere dann errichten, wenn man Personen oder eine Einrichtung ausserhalb der Verwandtschaft und der Ehe, also ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge, wie z. B. die Personen seines Vertrauens begünstigen möchte.

Wenn Sie dieses Thema interessiert, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne bei.