ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma CE Hundesport regeln die allgemeinen Aspekte in Bezug auf Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Erziehung von Hunden und deren Haltern bzw. Führern, Organisation von Seminaren, Kursen, Vorträgen und Events im Sinne eines oder mehrerer Verträge.

Im Weiteren können Angebote, welche im Shop publiziert sind, von CE Hundesport bezogen werden.

Die Angebotstätigkeit von der Firma CE Hundesport ist auf unbestimmte Zeit gültig. Zusätzliche Vereinbarungen sind in einem separaten Vertrag abgedeckt. Alle Angebots-Informationen können jederzeit durch die Firma CE Hundesport geändert bzw. angepasst werden.

Der Vertragspartner der Firma CE Hundesport bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Nachfolgend wird der Vertragspartner auch als Teilnehmer/Kunde bezeichnet.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma CE Hundesport werden im Internet unter www.ce-hundesport.ch publiziert. Anmeldungen zu den ausgeschriebenen Events und Dienstleistungen können online, mündlich wie auch schriftlich erfolgen und sind dem Abschluss eines schriftlichen Vertrages gleichzusetzen.

Alle Anmeldungen zu Veranstaltungen, Seminaren, Kursen, Vorträgen und Events werden ausschliesslich per E-Mail bestätigt. Soweit der Empfänger nicht innert 48 Stunden seit Absendung der Bestätigung protestiert, gilt der Inhalt der Bestätigung als vom Empfänger genehmigt.

Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail einverstanden.

Die Anmeldung gilt immer für ein Team bestehend aus einem Hund und einem Teilnehmer/Kunde. Anderweitige Absprachen müssen vorgängig zwischen CE Hundesport und Teilnehmer/Kunde vereinbart werden.

Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen und/oder Hunden verlangt die vorherige Zustimmung der Firma CE Hundesport und ist vom Teilnehmer/Kunde bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe von Name und Adresse zu beantragen. Auf die Zustimmung durch CE Hundesport besteht kein Anspruch. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Der Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss in der Regel bei der Anmeldung volljährig sein, ausser es wird durch die Firma CE Hundesport anderweitig kommuniziert. Die Ausnahmen werden bei den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstaltungen publiziert.

Die Leistungen der CE Hundesport sind in den jeweiligen Angeboten abschliessend beschrieben. Die Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherungen (insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung) sind Sache des Teilnehmers und sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.

Dauer der Veranstaltungen   I   Absenzen

Eine Privat- und Gruppenstunde dauert im Allgemeinen 50-60 Minuten. Abweichungen werden in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen publiziert.

Sollte die Verfassung des Hundes nach Beurteilung der Firma CE Hundesport für die Teilnahme an der Privat- oder Gruppenstunde nicht ausreichend sein, behält sich CE Hundesport das Recht vor, die Stunde für den betroffenen Hund zu kürzen, abzubrechen oder abzusagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Die Teilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltungen ist beschränkt und wird zum Voraus mitgeteilt und publiziert.

Versäumte Stunden oder zu spät angetretene Trainingsstunden werden nicht zurückerstattet.

Bei Absenzen infolge ärztlich ausgewiesener Unfall oder Krankheit des Teilnehmers/Kunden entscheidet CE Hundesport zusammen mit dem Teilnehmer, wie die Stunde verrechnet wird. In jedem Fall sind die vom Teilnehmer/Kunden bezogenen Stunden und die nicht ausgewiesenen Absenzen voll zu vergüten.

Zulassung zu Veranstaltungen

Über die Zulassung und Einteilung zu Veranstaltungen entscheidet die Firma CE Hundesport. CE Hundesport behält sich das Recht vor, Teilnehmer einseitig und ohne Begründung abzulehnen oder auszuschliessen.

Teilnahmegebühren

In einem Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz der CE Hundesport und sofern nichts anderes bei den Publikationen erwähnt ist, betragen die Kosten pro Training CHF 35.00/Stunde respektive CHF 280.00 pro Trainingseinheit (8 Lektionen).

Ein Training ausserhalb des 15 km Radius werden mit CHF45.00/Stunde zzgl. einem Kilometer-Geld von CHF 0.45/km verrechnet.

Mindestteilnehmerzahl pro Training sofern nichts anderes bei den Publikationen erwähnt ist sind 3 Teams (ein Team entspricht einem Hund und einem Hundeführer).

Ein Training mit einem längeren Anfahrtsweg sowie Privatlektionen nach Vereinbarung.

Zahlung der Teilnahmegebühren

Alle durch CE Hundesport erbrachten Leistungen (Events, Kurse, Seminare, Dienstleistungen, Shop) müssen im Voraus bezahlt werden. Bei Banktransfers gehen die Transaktionsgebühren zu Lasten des Kunden/Teilnehmers.

Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldungsbestätigung fällig und ist ohne Abzug sofort oder bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der Firma CE Hundesport zu überweisen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung kann die Firma CE Hundesport den angemeldeten Teilnehmer von der Teilnahme ausschliessen.

Rückerstattung der Teilnamegebühren

Erfolgt eine Annullation durch CE Hundesport 3 Wochen vor der Durchführung, werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.

Im Übrigen besteht generell kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Annullation der Veranstaltungen

CE Hundesport behält sich das Recht vor, ihre Anlässe, Events, Kurse, Seminare etc. unbegründet abzusagen oder auf einen späteren Termin zu verschieben.

Im Falle von witterungsbedingten Absagen übernimmt CE Hundesport für allenfalls entstandene Kosten/Unkosten keine Haftung. Die Kurskosten werden nicht zurückerstattet.

Bei Ausfällen von Veranstaltungen wegen Verhinderung des Instruktors/Trainers/Referenten entscheidet CE Hundesport zusammen mit dem Kursteilnehmer, ob die Lektion verrechnet wird oder nicht.

Gesundheit der Hunde   I   Impfschutz

Es werden nur gesunde Hunde zu den Trainings, Kursen, Seminaren, Events, Veranstaltungen zugelassen. Die Teilnehmer bestätigen, dass ihre Hunde über einen vollen Impfschutz verfügen, gesund und zur Zeit der Veranstaltung frei von ansteckenden Krankheiten sind. Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung, ist dies dem Veranstalter/Trainer sofort zu melden, um die Ansteckung anderer Hunde zu vermeiden.

Läufige Hündinnen müssen frühzeitig bzw. vor der Veranstaltung gemeldet werden. CE Hundesport behält sich das Recht vor, in diesem Fall die Teilnahme zu verweigern.

Haftung   I   Versicherung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der CE Hundesport erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko.

Der Teilnehmer/Kunde übernimmt die alleinige Haftung für Schäden, die der mitgeführte Hund (namentlich für sämtliches Verhalten, für Beissunfälle und den Gesundheitszustand des Hundes), der Teilnehmer/Kunde, seine Begleitpersonen, Hilfspersonen, der Hundehalter oder der Hundeführer verursachen, auch wenn er/sie auf Veranlassung des Instruktors/Trainers/Referenten handelt.

Jegliche Haftung der Firma CE Hundesport gegenüber dem Teilnehmer/Kunden, gegenüber Begleitpersonen und Hilfspersonen sowie gegenüber Hundehalter und Hundeführer für Schäden an Personen, Tieren, Sachen sowie auch die Haftung für Vermögensschäden und allfällige Genugtuungsansprüche sind vollumfänglich ausgeschlossen, ausser der CE Hundesport werde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. Die Haftung der CE Hundesport für Hilfspersonen ist gänzlich ausgeschlossen.

  • Die genannten Haftungsausschlüsse umfassen sämtliche Schäden, insbesondere auch solche, die durch aktive oder passive Teilnahme an Veranstaltungen, an Gelände/Gebäude und Inneneinrichtungen, durch oder an Hunden (namentlich durch Beissunfälle, Krankheitsübertragung usw.), Begleitpersonen, Hilfspersonen oder Hundehalter/Hundeführer entstehen.
  • Die umschriebenen Haftungsausschlüsse gelten für Schäden, die sich vor, während und nach den Veranstaltungen ereignen.

Eine persönliche Haftung der Instruktoren/Trainer/Referenten gegenüber dem Teilnehmer/Kunden, gegenüber Begleitpersonen und Hilfspersonen sowie gegenüber Hundehalter und Hundeführer ist ausgeschlossen, ausser es werde ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen.

Der Versicherungsschutz ist Sache jedes Einzelnen. Jeder Teilnehmer/Kunde bestätigt hiermit, über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung zu verfügen. Diese ist auf Verlangen vorzuweisen.

Ausrüstung

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, der Witterung angepasste Kleidung und Schuhwerk zu tragen. Alle für das Führen eines Hundes notwendigen Zubehöre wie Leine, Geschirr und Halsband sind vor der Veranstaltung auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Inhaber des Geistigen Eigentums

Alle durch CE Hundesport erstellten Unterlagen inkl. Bilder und Videos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder kopiert und weiter verwendet oder bearbeitet werden.

CE Hundesport ist alleinige Inhaberin aller Rechte an sämtlichen von ihr entwickelten, initiierten, entworfenen und dem Kunden/Teilnehmern zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen, Materialien und konzeptionellen Ideen, Präsentationen und Präsentationstechniken. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Kopieren, Vervielfältigen der von CE Hundesport zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht erlaubt, ebenso wie das Weiterleiten an Dritte, elektronisch oder in Papierform ohne vorherige Erlaubnis von CE Hundesport.

Gerichtsstand   I   Anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma CE Hundesport mit Sitz in Ramsen.
Die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma CE Hundesport und dem Kunden/Teilnehmer untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01. Februar 2016. 

Die Firma CE Hundesport behält sich Änderungen der vorliegenden Bedingungen jederzeit vor. CE Hundesport wird hiermit ermächtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Diese Änderungen sind ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung für beide Parteien verbindlich. Soweit der Teilnehmer/Kunde nicht innert sieben Kalendertagen seit Aufschaltung gegen die Änderungen schriftlich protestiert, gilt der Inhalt als genehmigt. Den Teilnehmern/Kunden wird deshalb empfohlen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmässig abzurufen, zu lesen und auf Änderungen hin zu überprüfen.